Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Logo-Solution GmbH für die Nutzung von 4bowl. Stand: 26. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Logo-Solution GmbH, Alt-Köpenick 16, 12555 Berlin (nachfolgend „Logo-Solution“), und ihren Kunden über die Nutzung der Software 4bowl und damit verbundene Leistungen.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt Logo-Solution nicht.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Logo-Solution ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen den Parteien, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
2. Vertragsgegenstand
- Logo-Solution stellt dem Kunden die Software 4bowl als Online-Dienst zur Verfügung (Software as a Service). Je nach Tarif umfasst 4bowl insbesondere Online-Buchung, Gäste- und Buchungsverwaltung, Regeln und Preise, Zahlungsabwicklung, den Desk mit der KI Lia und das KI-Telefon. Den genauen Umfang bestimmen der gewählte Tarif und die Vereinbarungen im Einzelfall.
- Die Software wird in Rechenzentren betrieben, die Logo-Solution nutzt. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software über einen Browser oder die bereitgestellten Schnittstellen zu nutzen. Für seine Internetverbindung und die eigene Hard- und Software ist der Kunde selbst verantwortlich.
- 4bowl ermöglicht dem Kunden, seine Angebote zu veröffentlichen und Buchungen seiner Gäste (nachfolgend „Gäste“) anzunehmen und zu verwalten. Verträge über die Leistungen des Kunden kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und seinen Gästen zustande. Logo-Solution wird nicht Vertragspartner der Gäste.
- Die Nutzung ist nur mit Zugangsdaten möglich, die Logo-Solution vergibt. Der Kunde hält die Zugangsdaten geheim und informiert Logo-Solution unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
- Logo-Solution entwickelt 4bowl laufend weiter. Updates, Support und Serverkosten sind in allen Tarifen enthalten. Logo-Solution darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus, etwa individuelle Einrichtung, Schnittstellen oder Datenübernahmen, schuldet Logo-Solution nur, wenn sie in Textform vereinbart sind. Sie werden gesondert vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Logo-Solution darf Leistungen durch Dritte, insbesondere Rechenzentren und technische Dienstleister, erbringen lassen.
3. Vertragsschluss
- Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er eine Bestellung über die Website, per Formular oder durch Unterzeichnung eines Angebots übermittelt.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn Logo-Solution die Bestellung in Textform bestätigt oder dem Kunden den Zugang zur Software bereitstellt.
4. Tarife und variable Leistungen
- Es gelten die Tarife Flex, Business, Premium und Enterprise mit den Preisen und Leistungen der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste beziehungsweise des individuellen Angebots.
- Im Tarif Flex berechnet Logo-Solution zusätzlich eine Gebühr je Buchung. In den Tarifen Business, Premium und Enterprise sind alle Buchungen im Preis enthalten.
- Das KI-Telefon kann in den Tarifen Business und Premium hinzugebucht werden. Es enthält ein monatliches Kontingent an Gesprächsminuten. Darüber hinausgehende Minuten werden nach der Preisliste abgerechnet. Nicht genutzte Minuten verfallen am Monatsende. Im Tarif Enterprise ist das KI-Telefon enthalten.
- SMS werden je versandter SMS nach der Preisliste abgerechnet, soweit sie nicht im Tarif enthalten sind.
- Die KI Lia im Desk steht in den Tarifen Business, Premium und Enterprise im Rahmen einer fairen Nutzung zur Verfügung. Übersteigt die Nutzung dauerhaft das übliche Maß, informiert Logo-Solution den Kunden vorab. Eine Nachberechnung ohne vorherige Information erfolgt nicht.
5. KI-Funktionen
- Lia und das KI-Telefon erstellen Antworten, Vorschläge und Buchungen auf Grundlage der Einstellungen, Regeln und Inhalte des Kunden. KI-Ausgaben können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft die Einstellungen und Inhalte, auf denen die KI arbeitet, und bleibt für die Kommunikation mit seinen Gästen verantwortlich.
- Soweit gesetzlich erforderlich, informiert der Kunde seine Gäste darüber, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Logo-Solution stellt dafür geeignete Hinweise im KI-Telefon bereit.
- Für die Einrichtung des KI-Telefons aktiviert der Kunde eine Rufumleitung seiner Telefonnummer. Alle weiteren Einstellungen übernimmt Logo-Solution.
6. Verfügbarkeit und Wartung
- Die Verfügbarkeit der Software in den von Logo-Solution genutzten Rechenzentren liegt bei 98,0 %. Unterschreitet die Verfügbarkeit diesen Wert, kann der Kunde die Vergütung anteilig mindern. Nicht angerechnet werden Ausfälle, die Logo-Solution nicht zu vertreten hat, insbesondere infolge höherer Gewalt, sowie angekündigte Wartungen.
- Wartungsbedingte Unterbrechungen kündigt Logo-Solution spätestens 24 Stunden vorher an und führt sie, soweit möglich, werktags zwischen 8 und 18 Uhr durch. Dringende Sicherheitsupdates dürfen ohne Vorankündigung eingespielt werden.
7. Laufzeit, Geld-zurück-Garantie und Kündigung
- Verträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Geld-zurück-Garantie: In den ersten drei Monaten nach Vertragsbeginn kann der Kunde in den Tarifen Business, Premium und Enterprise jederzeit kündigen und erhält die bis dahin gezahlten monatlichen Grundpreise zurück. Verbrauchsabhängige Leistungen wie SMS, Gesprächsminuten und Buchungsgebühren werden nicht erstattet.
- Bei Vorauszahlung für 12 oder 24 Monate gilt der vorausbezahlte Zeitraum als feste Laufzeit. Die Geld-zurück-Garantie nach Absatz 2 gilt auch bei Vorauszahlung. Danach ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung mit anteiliger Erstattung ausgeschlossen. Nach Ablauf läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Logo-Solution insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder die Software rechtswidrig nutzt.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
- Der Kunde kann wegen Leistungsverzögerungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten, insbesondere bei Verzug, den Logo-Solution zu vertreten hat. Eine Frist muss so bemessen sein, dass Logo-Solution in angemessener Zeit nacherfüllen kann.
- Rücktritte oder Kündigungen zwischen dem Kunden und seinen Gästen berühren den Vertrag mit Logo-Solution nicht.
8. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt in der vereinbarten Währung, in Euro, Schweizer Franken oder US-Dollar. Maßgeblich ist die Rechnungsadresse des Centers.
- Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Tarif und den vertraglichen Vereinbarungen. Saisonbetriebe zahlen den Grundpreis nur für die vereinbarten Betriebsmonate.
- Grundpreise werden monatlich im Voraus berechnet, bei Vorauszahlung für den vorausbezahlten Zeitraum. Verbrauchsabhängige Leistungen werden monatlich nachträglich berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung kann per Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen.
- Logo-Solution kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsbeginn anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Für vorausbezahlte Zeiträume gelten die vereinbarten Preise bis zu deren Ablauf.
9. Zurückbehaltung und Aufrechnung
- Logo-Solution kann ihre Leistungen verweigern, bis fällige Vergütungsansprüche erfüllt sind. Vor einer Sperre des Zugangs mahnt Logo-Solution den Kunden in Textform und kündigt die Sperre mit einer Frist von mindestens 14 Tagen an.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10. Mängel
- Logo-Solution gewährleistet, dass die Software die vereinbarten Funktionen erfüllt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die der Kunde einpflegt, ist der Kunde verantwortlich.
- Mängel hat der Kunde unverzüglich in Textform zu melden. Logo-Solution ist berechtigt, zwei Versuche zur Mängelbeseitigung durchzuführen. Scheitern beide, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder die Vergütung angemessen mindern. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt, soweit sie nicht nach Ziffer 11 beschränkt sind.
11. Haftung
- Logo-Solution haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit eine Garantie übernommen wurde.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf direkte Schäden beschränkt, und zwar auf die Höhe der für die betroffene Leistung vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch 1.000,00 €. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, haftet Logo-Solution in diesen Fällen nicht.
- Logo-Solution haftet nicht für die Erfüllung von Verpflichtungen zwischen dem Kunden und seinen Gästen.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
- Ansprüche gegen Logo-Solution verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen von Absatz 1.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
- Für die personenbezogenen Daten seiner Gäste ist der Kunde Verantwortlicher. Logo-Solution verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
- Die Kontaktdaten des Kunden und seiner Ansprechpartner verarbeitet Logo-Solution in eigener Verantwortung zur Vertragsdurchführung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
- Logo-Solution darf anonymisierte Nutzungs- und Buchungsdaten, die keinen Rückschluss auf Gäste oder einzelne Kunden zulassen, zur Verbesserung der Software und für Statistiken verwenden.
- Nach Vertragsende löscht Logo-Solution die Daten des Kunden nach den Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Kunde sorgt vor Vertragsende für eine Sicherung seiner Daten. Logo-Solution unterstützt ihn auf Wunsch bei einem Export.
13. Pflichten des Kunden
- Der Kunde nutzt die Software nur im Rahmen der Gesetze und dieses Vertrags. Er stellt sicher, dass die Inhalte, Preise und Bedingungen, die er in 4bowl gegenüber seinen Gästen verwendet, rechtmäßig sind.
- Macht ein Dritter Ansprüche gegen Logo-Solution geltend, weil der Kunde rechtswidrige Inhalte eingestellt oder die Software rechtswidrig genutzt hat, stellt der Kunde Logo-Solution von diesen Ansprüchen frei. Er unterstützt Logo-Solution angemessen bei der Rechtsverteidigung und trägt die Kosten. Voraussetzung ist, dass Logo-Solution den Kunden unverzüglich in Textform über die Ansprüche informiert.
14. Referenzen
Logo-Solution darf den Kunden mit seinem Namen, seinem Logo und seinem Ort als Referenz nennen, etwa auf der Website oder in Präsentationen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
15. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Sitz von Logo-Solution in Berlin.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.